Egal, ob es um eine frühzeitige Beratung bei einer polizeilichen Vorladung, eine kompetente Verteidigung während der Gerichtsverhandlung oder die Vertretung in Berufung, Revision und Strafvollstreckung geht – ich stehe Ihnen in jeder Phase des Strafverfahrens zur Seite. Mit umfassender Erfahrung und Spezialisierung im Strafrecht setze ich mich engagiert für Ihre Rechte und Interessen ein.
Bereits wenn eine Vorladung oder ein Anschreiben von der Polizei sollten Sie einen Verteidiger aufsuchen. Je früher ich in ein Verfahren einsteige, um so besser kann ich Ihnen helfen. Im Idealfall kann man so ein Verfahren ganz ohne Gerichtsverhandlung aus der Welt schaffen.
Ich berate Sie auch in allen Fragen hinsichtlich von mit dem Strafverfahren verbundenen Nebenfragen, wie Schadensersatz, Führerscheinverlust, Ausweisung, Führungszeugnis, etc.
Ich verteidige bundesweit vor allen Strafgerichten, sei es Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht. In der Hauptverhandlung findet der Kern des Strafverfahrens statt.
Hier ist es wichtig, einen spezialisierten und erfahrenen Strafverteidiger an seiner Seite zu haben.
Auch nach der Gerichtsverhandlung geht die Verteidigung weiter. Ich vertrete Sie in allen Rechtsmitteln, sei es Berufung oder Revision. Ich bin an allen strafrechtlichen Revisionsgerichten in Deutschland zugelassen, und verteidige Sie vor dem Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht. Inhaftierte Mandanten verteidige ich auch in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug.
Besprechen Sie Ihr Problem direkt mit mir in meinem Büro an der Schlachte 30a, oder rufen Sie mich an. In dringenden Fällen, wie Verhaftung oder bei Hausdurchsuchungen können Sie mich auch unter der Notfallhandynummer erreichen.
Notfallnummer bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen: 0151-41694236