Ihre Verteidigung in erfahrenen Händen

Ausbildung und Qualifikationen

  • Geboren 1971
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen und der Université de Montpellier, Frankreich
  • 1999: Erstes juristisches Staatsexamen
  • Referendariat in Niedersachsen, Bremen und Hamburg
  • 2003: Zweites juristisches Staatsexamen und Zulassung als Rechtsanwalt
  • 2007: Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“

Berufliche Tätigkeiten

  • Lehrbeauftragter an der Hochschule Bremen
  • Mitglied in renommierten Berufsorganisationen:
  • Bremer Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Republikanischer Anwaltverein

Sprachkenntnisse

  • Fließend in Englisch und Französisch
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Meine Leistungen – Strafverteidigung mit Spezialwissen

Ich vertrete Sie engagiert und kompetent bei Vorwürfen in folgenden Bereichen:

  • Tötungsdelikte: Mord, Totschlag
  • Sexualstraftaten: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Kinder- und Jugendpornografie
  • Betäubungsmitteldelikte
  • Körperverletzungen
  • Raub und Erpressung
  • Diebstahl und Hehlerei
  • Verkehrsstrafrechtliche Delikte
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Delikte
  • Beleidigungs- und Sachbeschädigungsdelikte

Auch bei strafrechtlichen Folgefragen stehe ich an Ihrer Seite, wie z. B.:

  • Strafvollstreckung und Strafvollzug
  • Zivilrechtliche Verfahren: Schmerzensgeldforderungen
  • Verwaltungsrechtliche Verfahren: Führerschein- und Ausweisungsverfahren

Sind Sie Opfer einer schwerwiegenden Straftat geworden? Ich unterstütze Sie als Nebenklägervertreter.

 

Veröffentlichungen – Fachwissen im Strafrecht

  • Die Strafbarkeit des unrechtmäßigen Aufenthalts nach § 95 Abs.1 Nr.2 3.Alt. AufenthG; StV 2005, S. 464
  • Anmerkung zu BVerfG B. vom 03.08.2004, 1 BvR 135/00 und 1 BvR 1086/01; StraFo 2005, S. 70 (mit André Hilbers)
  • Die Strafbarkeit des erlaubnislosen Aufenthalts und der erlaubnislosen Einreise; Asylmagazin Heft 7-8/2011
  • Die gestörte Verteidigung – Möglichkeiten und Grenzen des Widerrufs der Pflichtverteidigerbestellung; NJW 2012, S. 177 (mit Hans Meyer-Mews)
  • Die Willkür ist die Feindin der Form – Zum Beruhen des Urteils auf der fehlerhaften Protokollierung von Verständigungen; StraFo 2014, S. 407
  • Das Urteil als Erzählung – Verteidigung über legal storytelling; StV Spezial 2024, S. 128
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Notfallnummer bei Verhaftungen und Hausdurchsuchungen: 0151-41694236